Stundenlohnrechner

Einfach online den Stundenlohn berechnen

Stundenlohnrechner 2026 – Kostenlos & Sofort

Stundenlohn Rechner

Brutto · Zuschläge · Live-Berechnung
Live
Std.
Zuschläge optional
Nachtzuschlag 20:00 – 06:00 Uhr
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Sonntagszuschlag Arbeit am Sonntag
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Feiertagszuschlag Arbeit an Feiertagen
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Bruttoverdienst / Monat 0 €
Pro Tag
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Pro Woche
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Pro Jahr
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Grundlohn (Monat) 0 €
Gesamt Brutto / Monat 0 €
Hinweis: Diese Berechnung dient nur zur Orientierung und ersetzt keine Lohnabrechnung. Alle Daten werden ausschließlich lokal in deinem Browser verarbeitet — kein Server, keine Cookies, 100% DSGVO-konform.
studentlohnrechner

Stundenlohn berechnen inklusive Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlag

Die meisten Stundenlohnrechner im Netz funktionieren nur in eine Richtung: Du gibst dein Monats- oder Jahresgehalt ein und bekommst deinen Stundenlohn heraus. Für Schichtarbeiter, Aushilfen in der Gastronomie, Pflegekräfte oder alle mit Wochenend- und Nachtdiensten reicht das aber nicht, denn Zuschläge werden bei den gängigen Rechnern schlicht ignoriert.

Unser Stundenlohnrechner geht den Weg andersherum und rechnet, was du in der Praxis brauchst: Du gibst deinen Bruttostundenlohn ein, und der Rechner ermittelt live dein Brutto pro Tag, Woche, Monat und Jahr, inklusive Nachtzuschlag, Sonntagszuschlag und Feiertagszuschlag. Alle Berechnungen laufen dabei direkt in deinem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen und keine Cookies gesetzt.

So funktionierst du den Rechner in wenigen Schritten

  1. Stundenlohn brutto eintragen: dein vereinbarter Stundenlohn vor Steuern und Sozialabgaben.
  2. Stunden pro Tag angeben: wie viele Stunden du an einem regulären Arbeitstag arbeitest.
  3. Arbeitstage pro Woche wählen: von 1 bis 7 Tagen, wichtig für Teilzeit, Minijob oder Schichtmodelle mit unregelmäßiger Verteilung.
  4. Wochen pro Monat (Ø) festlegen: der durchschnittliche Umrechnungsfaktor, mit dem Wochenwerte auf einen Monat hochgerechnet werden.
  5. Zuschläge optional eintragen: Nachtzuschlag (20:00–06:00 Uhr), Sonntagszuschlag und Feiertagszuschlag jeweils in Prozent, falls für dich relevant.
  6. Ergebnis live ablesen: der Rechner zeigt sofort und ohne Klick auf "Berechnen" deinen Bruttoverdienst pro Tag, Woche, Monat und Jahr sowie eine Aufschlüsselung in Grundlohn, Nachtzuschlag, Sonntagszuschlag, Feiertagszuschlag und Gesamtbrutto pro Monat.
  7. Ergebnis sichern: über den Button lässt sich das Ergebnis als CSV exportieren oder direkt ausdrucken, praktisch für Lohnverhandlungen, Bewerbungsunterlagen oder die eigene Ablage.

Was bedeuten Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlag genau?

Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind in § 3b EStG geregelt und bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei:

  • Nachtarbeit (20:00–06:00 Uhr): bis zu 25 % steuerfrei, bei Arbeit zwischen 0:00 und 4:00 Uhr im Anschluss an Arbeit vor Mitternacht sogar bis zu 40 %.
  • Sonntagsarbeit: bis zu 50 % steuerfrei.
  • Feiertagsarbeit: bis zu 125 % steuerfrei, an besonderen Feiertagen (24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1. Mai) bis zu 150 %.

Die Steuerfreiheit gilt jeweils bezogen auf einen Grundlohn von maximal 50 € pro Stunde; für die Sozialversicherungsfreiheit liegt die Grenze bei 25 € Grundlohn pro Stunde. Wer regelmäßig in diesen Zeitfenstern arbeitet, verdient durch die Zuschläge spürbar mehr, als ein einfacher Blick auf den Stundenlohn vermuten lässt. Genau diesen Unterschied macht unser Rechner sichtbar.

Rechenbeispiel

Eine Pflegekraft arbeitet zu einem Stundenlohn von 18 € brutto, 8 Stunden pro Tag, 5 Tage pro Woche. Durchschnittlich fällt ein Nachtdienst pro Woche an (Nachtzuschlag 25 %), dazu kommen gelegentliche Sonntagsdienste (Sonntagszuschlag 50 %).

  • Grundlohn Monat: 18 € × 8 Std. × 5 Tage × 4,33 Wochen ≈ 3.117,60 €
  • Zzgl. Nachtzuschlag und Sonntagszuschlag: je nach Anzahl der Zuschlagsstunden zusätzliche 100–250 € brutto pro Monat
  • Gesamtbrutto: deutlich über dem reinen Grundlohn. Ein Unterschied, den Rechner ohne Zuschlagsfunktion komplett unterschlagen.

Trag deine eigenen Werte in den Rechner oben ein, um dein persönliches Ergebnis in Sekunden zu sehen.

Stundenlohn 2026 im Vergleich zum Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 13,90 € brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er weiter auf 14,60 €. Trage deinen Stundenlohn oben ein, um auf einen Blick zu sehen, wie weit du über oder eventuell unter dem Mindestlohn liegst. Das ist besonders relevant für Minijobs, Aushilfstätigkeiten und Berufseinsteiger.

Für wen eignet sich dieser Stundenlohnrechner besonders?

  • Schichtarbeiter in Industrie, Sicherheitsdienst oder Krankenhaus, die Nacht- und Wochenendarbeit leisten
  • Beschäftigte in Gastronomie und Einzelhandel mit Sonn- und Feiertagsdiensten
  • Pflegekräfte mit unregelmäßigen Dienstplänen
  • Minijobber und Aushilfen, die prüfen wollen, ob ihr Verdienst über dem Mindestlohn liegt und wie sich Zuschläge auf die Minijob-Grenze auswirken
  • Arbeitgeber, die die Lohnkosten für Schichtmodelle inklusive Zuschlägen kalkulieren möchten

Brutto oder Netto?

Der Rechner arbeitet bewusst mit Bruttowerten. Zuschläge werden steuerlich anders behandelt als der Grundlohn, weshalb eine pauschale Nettoberechnung an dieser Stelle ungenau wäre. Für die individuelle Nettoberechnung unter Berücksichtigung von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse empfiehlt sich ein spezialisierter Brutto-Netto-Rechner im Anschluss.


Häufige Fragen zum Stundenlohnrechner

Wie berechne ich meinen Stundenlohn inklusive Zuschlägen?

Trag deinen Bruttostundenlohn, deine tägliche Arbeitszeit und deine Arbeitstage pro Woche ein. Falls du regelmäßig nachts, sonntags oder an Feiertagen arbeitest, ergänze die entsprechenden Zuschlagsprozentsätze. Der Rechner addiert Grundlohn und Zuschläge automatisch zu deinem Gesamtbrutto.

Sind Nachtzuschläge wirklich steuerfrei?

Ja, bis zu bestimmten Grenzen. Nachtzuschläge sind nach § 3b EStG bis zu 25 % (bzw. 40 % in besonderen Zeitfenstern) des Grundlohns steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern der zugrunde gelegte Stundenlohn 50 € nicht übersteigt.

Was ist der Unterschied zwischen Grundlohn und Gesamtbrutto?

Der Grundlohn ist dein Verdienst allein auf Basis des vereinbarten Stundenlohns ohne Zuschläge. Das Gesamtbrutto enthält zusätzlich alle eingetragenen Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge.

Wie viele Wochen hat ein Monat im Durchschnitt?

Da Monate unterschiedlich viele Tage haben, wird üblicherweise mit 4,33 Wochen pro Monat gerechnet (52 Wochen ÷ 12 Monate). Diesen Wert kannst du im Rechner anpassen, falls du mit einer anderen Berechnungsgrundlage arbeiten möchtest.

Eignet sich der Rechner auch für Minijobber?

Ja. Da der Rechner deinen Bruttoverdienst pro Monat direkt anzeigt, lässt sich unmittelbar prüfen, ob du innerhalb der aktuellen Minijob-Grenze bleibst, auch wenn durch Zuschläge in einzelnen Monaten mehr zusammenkommt als geplant.

Werden meine eingegebenen Daten gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft vollständig lokal in deinem Browser. Es werden keine Daten an einen Server übertragen, keine Cookies gesetzt und keine Eingaben gespeichert. Der Rechner ist DSGVO-konform nutzbar.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 € brutto pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.

Kann ich das Ergebnis speichern oder weiterverwenden?

Ja, über die Funktionen "CSV Export" und "Drucken" kannst du dein Ergebnis herunterladen oder ausdrucken, etwa für Gehaltsverhandlungen, Bewerbungsunterlagen oder die eigene Dokumentation.

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