Teilzeitrechner 2026

Gehalt, Stunden & Urlaub · Live-Berechnung 2026
Teilzeitrechner
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Teilzeitrechner

Gehalt, Stunden & Urlaub · Live-Berechnung 2026

All systems active
EUR

Aktuelles oder erwartetes Vollzeit-Bruttogehalt

Std.

Übliche Vollzeit ist 38–40 Stunden pro Woche

20 Std.

Gewünschte reduzierte Wochenstunden

Tage

Gesetzliches Minimum sind 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche

Teilzeit im Vergleich zu Vollzeit
Vollzeitgehalt4.000,00 EUR
Vollzeit-Wochenstunden40 Std.
Teilzeit-Wochenstunden20 Std.
Teilzeitquote50 %
Teilzeitgehalt (brutto)2.000,00 EUR
Weitere Kennzahlen

Gehaltsdifferenz / Monat

2.000 EUR

Stundenlohn (brutto)

23,08 EUR

Urlaubstage anteilig

15

Teilzeitrechner: Gehalt, Stunden und Urlaub bei reduzierter Arbeitszeit berechnen

Sie überlegen, von Vollzeit auf Teilzeit zu wechseln, und möchten vorher wissen, was das für Ihr Gehalt, Ihren Stundenlohn und Ihren Urlaubsanspruch bedeutet? Mit dem Teilzeitrechner sehen Sie in Echtzeit, wie sich weniger Wochenstunden auf Ihr Bruttogehalt auswirken, ganz ohne Registrierung, ohne Excel-Tabelle und ohne dass Ihre Zahlen unser Gerät verlassen.

Anders als viele andere Teilzeitrechner im Netz beschränkt sich dieses Tool nicht auf eine reine Prozentrechnung. Weiter unten finden Sie zusätzlich die rechtlichen Grundlagen zum Teilzeitanspruch, den Unterschied zwischen klassischer Teilzeit und Brückenteilzeit sowie Antworten auf die Fragen, die die meisten Vergleichsrechner offenlassen.

So funktioniert der Teilzeitrechner: Schritt für Schritt

  1. Vollzeitgehalt (brutto, monatlich) eingeben. Tragen Sie Ihr aktuelles oder erwartetes Vollzeit-Bruttogehalt ein. Das ist die Basis, von der aus alle weiteren Werte berechnet werden.
  2. Vollzeit-Wochenstunden festlegen. Standardmäßig ist der Rechner auf 40 Stunden eingestellt. In vielen Branchen und Tarifverträgen liegt die reguläre Vollzeit jedoch bei 38 bis 39 Stunden, passen Sie den Wert an Ihren Arbeitsvertrag an, damit das Ergebnis stimmt.
  3. Gewünschte Teilzeit-Wochenstunden wählen. Bewegen Sie den Regler auf die Stundenzahl, die Sie künftig arbeiten möchten, zum Beispiel 20, 25 oder 30 Stunden. Der Rechner aktualisiert das Ergebnis sofort.
  4. Vollzeit-Urlaubstage angeben. Tragen Sie Ihren vertraglichen Jahresurlaub bei Vollzeit ein (gesetzliches Minimum: 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche). Der Rechner berechnet daraus Ihren anteiligen Urlaubsanspruch in Teilzeit.
  5. Ergebnis ablesen. Rechts sehen Sie auf einen Blick:
    • Ihre Teilzeitquote (das Verhältnis von Teilzeit- zu Vollzeitstunden in Prozent)
    • Ihr neues Teilzeitgehalt (brutto)
    • Die Gehaltsdifferenz zur Vollzeit pro Monat
    • Ihren Stundenlohn (brutto)
    • Ihre anteiligen Urlaubstage
Hinweis: Alle Berechnungen laufen lokal im Browser, es werden keine Gehaltsdaten gespeichert oder übertragen.

Die Formel dahinter

Der Rechner arbeitet mit einer einfachen, nachvollziehbaren Verhältnisrechnung:

  • Teilzeitquote = Teilzeit-Wochenstunden ÷ Vollzeit-Wochenstunden
  • Teilzeitgehalt (brutto) = Vollzeitgehalt × Teilzeitquote
  • Anteilige Urlaubstage = Vollzeit-Urlaubstage × Teilzeitquote
  • Stundenlohn (brutto) = Vollzeitgehalt ÷ Vollzeit-Wochenstunden ÷ (52 Wochen ÷ 12 Monate)

Beispiel: Bei 4.000 € Vollzeitgehalt, 40 Vollzeitstunden und 20 gewünschten Teilzeitstunden ergibt sich eine Teilzeitquote von 50 %, ein Teilzeitgehalt von 2.000 € brutto, ein Stundenlohn von rund 23,08 € brutto und, bei 30 Tagen Vollzeiturlaub, ein anteiliger Urlaubsanspruch von 15 Tagen.

Wichtig: Der Rechner zeigt das Bruttogehalt. Ihr tatsächliches Nettogehalt hängt zusätzlich von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Krankenkassenbeitrag ab. Nutzen Sie dafür ergänzend einen Brutto-Netto-Rechner.

Was die meisten Teilzeitrechner nicht erklären

Viele Vergleichsrechner, etwa von BMAS, Randstad oder Stiftung Warentest, liefern zwar eine Zahl, lassen aber offen, welchen rechtlichen Anspruch Sie überhaupt auf die gewünschte Stundenreduzierung haben. Diese Lücke schließen wir hier.

Ihr gesetzlicher Anspruch auf Teilzeit (§ 8 TzBfG)

Nach § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Arbeitsverhältnis besteht seit mehr als 6 Monaten.
  • Der Betrieb beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer.
  • Der Antrag wird spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform gestellt.
  • Es stehen keine betrieblichen Gründe entgegen.

Diese "klassische" unbefristete Teilzeit gilt dauerhaft. Ein automatisches Recht auf Rückkehr zur Vollzeit besteht dabei nicht, Sie haben lediglich einen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung einer passenden freien Vollzeitstelle.

Die Alternative: Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG)

Seit 2019 gibt es mit der Brückenteilzeit eine Lösung gegen die sogenannte "Teilzeitfalle": eine zeitlich befristete Reduzierung der Arbeitszeit mit garantiertem Rückkehrrecht zur ursprünglichen Stundenzahl.

Klassische Teilzeit vs. Brückenteilzeit

Klassische Teilzeit (§ 8 TzBfG)Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG)
Mindestbetriebsgrößemehr als 15 Beschäftigtemehr als 45 Beschäftigte
Dauerunbefristet1 bis 5 Jahre, danach automatische Rückkehr
Rückkehr zur Vollzeitkein garantiertes Recht, nur bevorzugte Berücksichtigungautomatisch garantiert, kein neuer Antrag nötig
Begründung nötigneinnein
Erneuter Antragjederzeit möglicherst nach mindestens 1 Jahr in der vorherigen Arbeitszeit
Wichtig für Berechnungen: Egal ob klassische Teilzeit oder Brückenteilzeit, die Gehaltswirkung ist identisch, denn beide reduzieren lediglich die Wochenstunden. Der Unterschied liegt ausschließlich im Rückkehrrecht, nicht in der Bezahlung.

Was der Wechsel in Teilzeit sonst noch beeinflusst

  • Rentenanspruch: Weniger Bruttogehalt bedeutet in der Regel auch weniger eingezahlte Rentenpunkte. Wer langfristig in Teilzeit bleibt, sollte die Auswirkung auf die spätere Rente separat prüfen.
  • Kurzarbeitergeld & Elterngeld: Bemessungsgrundlagen für Lohnersatzleistungen orientieren sich am tatsächlichen (Teilzeit-)Gehalt der letzten Monate vor Antragstellung.
  • Krankenversicherung: Solange das Teilzeitgehalt über der Geringfügigkeitsgrenze (603 € im Monat, Stand 2026) liegt, bleiben Sie regulär sozialversicherungspflichtig. Sinkt das Gehalt darunter, handelt es sich um einen Minijob mit eigenen Regeln, nutzen Sie dafür unseren Minijob-Rechner.
  • Steuerklasse: Die Steuerklasse ändert sich durch Teilzeit nicht automatisch. Der Steuersatz bleibt progressiv, das heißt: Bei geringerem Bruttogehalt sinkt in der Regel auch der prozentuale Steueranteil.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie berechnet man Teilzeitgehalt aus dem Vollzeitgehalt?

Teilen Sie die gewünschten Teilzeit-Wochenstunden durch die Vollzeit-Wochenstunden, um die Teilzeitquote zu erhalten. Multiplizieren Sie diese Quote anschließend mit dem Vollzeit-Bruttogehalt. Bei 4.000 € Vollzeitgehalt und einer Reduzierung von 40 auf 20 Stunden ergibt sich beispielsweise ein Teilzeitgehalt von 2.000 € brutto.

Wie viele Stunden gelten als Teilzeit?

Als Teilzeit gilt jede Arbeitszeit, die unterhalb der im Betrieb üblichen Vollzeit liegt, unabhängig von einer festen Stundengrenze. In der Praxis reicht das von wenigen Wochenstunden bis knapp unter Vollzeit, etwa 30 von 40 Stunden.

Verändert sich mein Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Ja. Der Urlaubsanspruch wird im gleichen Verhältnis gekürzt wie die Arbeitszeit. Bei 30 Tagen Vollzeiturlaub und einer Halbierung der Wochenstunden auf 50 % stehen Ihnen anteilig 15 Tage Urlaub zu.

Habe ich ein Recht darauf, später wieder in Vollzeit zu wechseln?

Nur mit Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG ist die Rückkehr zur Vollzeit gesetzlich garantiert. Bei klassischer, unbefristeter Teilzeit nach § 8 TzBfG haben Sie lediglich Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei passenden freien Vollzeitstellen, keine Garantie.

Ab wann gilt ein Job als Minijob statt als Teilzeit?

Sobald das monatliche Bruttogehalt die Geringfügigkeitsgrenze von 603 € (Stand 2026) nicht übersteigt, handelt es sich um einen Minijob mit pauschalen Abgaben statt um reguläre Teilzeit. Für diese Berechnung nutzen Sie am besten unseren separaten Minijob-Rechner.

Zeigt der Rechner mein Netto- oder mein Bruttogehalt?

Der Teilzeitrechner berechnet ausschließlich das Bruttogehalt. Für das Nettogehalt spielen zusätzlich Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Kinderfreibeträge und der individuelle Krankenkassenbeitrag eine Rolle.

Muss mein Arbeitgeber meinem Teilzeitwunsch zustimmen?

Erfüllen Sie die Voraussetzungen nach § 8 TzBfG (Betriebsgröße, Betriebszugehörigkeit, fristgerechter Antrag), kann der Arbeitgeber Ihren Antrag nur aus nachvollziehbaren betrieblichen Gründen ablehnen, etwa bei wesentlicher Beeinträchtigung der Arbeitsorganisation.

Kann ich mit dem Rechner auch verschiedene Stundenmodelle vergleichen?

Ja. Verschieben Sie einfach den Regler für die Teilzeit-Wochenstunden und beobachten Sie, wie sich Gehalt, Stundenlohn und Urlaubstage bei 20, 25, 30 oder jeder anderen Stundenzahl verändern.

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