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Kindergeld & Kindergrundsicherung
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Kindergeld 2026: So berechnen Sie Ihren Anspruch in wenigen Sekunden
Seit dem 1. Januar 2026 zahlt die Familienkasse 259 Euro pro Kind und Monat, unabhängig davon, ob es Ihr erstes oder fünftes Kind ist. Die frühere Staffelung nach Kinderanzahl ist damit endgültig Geschichte: Jedes Kind zählt gleich viel. Mit dem Kindergeld-Rechner oben auf dieser Seite ermitteln Sie nicht nur die reine Summe, sondern prüfen auch, ob für Sie steuerlich der Kinderfreibetrag statt des Kindergeldes günstiger wäre, eine Funktion, die bei den meisten Online-Rechnern schlicht fehlt.
So nutzen Sie den Kindergeld-Rechner
Der Rechner oben ist in drei Bereiche gegliedert: Eingabekarten, Kinderliste und Ergebnisübersicht. So kommen Sie in unter einer Minute zu Ihrem Ergebnis:
- Anzahl der Kinder festlegen. Nutzen Sie den Stepper (− / +) in der ersten Karte, um die Anzahl Ihrer Kinder einzustellen, bis zu 10 Kinder sind möglich. Für jedes Kind erscheint automatisch eine eigene Zeile in der Tabelle darunter.
- Status je Kind auswählen. Setzen Sie für jedes Kind über das Dropdown den passenden Status: "Unter 18 Jahre" (automatischer Anspruch), "18–25, in Ausbildung/Studium" (Anspruch mit Nachweis) oder "Kein Anspruch", falls die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Die Checkbox links aktiviert oder deaktiviert das Kind direkt in der Berechnung.
- Ergebnis ablesen. Die drei Ergebnis-Boxen zeigen sofort den monatlichen und jährlichen Gesamtanspruch sowie die Anzahl anspruchsberechtigter Kinder. Die Balkenanzeige "Anspruchsquote" darunter macht auf einen Blick sichtbar, für wie viele Ihrer Kinder aktuell tatsächlich ein Anspruch besteht.
- Kinderfreibetrag-Vergleich nutzen (optional). Stellen Sie in der dritten Karte Ihren Grenzsteuersatz per Schieberegler ein, wählen Sie "Zusammenveranlagung" oder Einzelveranlagung und entscheiden Sie, ob der Solidaritätszuschlag einbezogen werden soll. Der Rechner vergleicht daraufhin automatisch, ob die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag höher ausfällt als Ihr Kindergeld, inklusive einer verständlichen Einschätzung im Ergebnisbereich.
- Ergebnis exportieren oder drucken. Über die dunkle Leiste am unteren Rand speichern Sie Ihre Berechnung als CSV-Datei, drucken sie direkt aus oder setzen alle Angaben mit einem Klick zurück.
Kindergeld Höhe 2026: Tabelle nach Kinderanzahl
Da der Betrag pro Kind seit 2023 einheitlich ist, lässt sich die Gesamtsumme einfach durch Multiplikation ermitteln. Zur schnellen Orientierung ohne Rechner:
Kindergeld nach Kinderanzahl (2026)
| Anzahl Kinder | Kindergeld pro Monat | Kindergeld pro Jahr |
|---|---|---|
| 1 Kind | 259 € | 3.108 € |
| 2 Kinder | 518 € | 6.216 € |
| 3 Kinder | 777 € | 9.324 € |
| 4 Kinder | 1.036 € | 12.432 € |
| 5 Kinder | 1.295 € | 15.540 € |
| jedes weitere Kind | + 259 € | + 3.108 € |
Gegenüber 2025 (255 €/Monat) ist das Kindergeld 2026 um 4 Euro pro Kind gestiegen, Rechtsgrundlage ist das Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23.12.2024.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Grundsätzlich haben alle Eltern mit Wohnsitz in Deutschland Anspruch, solange das Kind bestimmte Altersgrenzen nicht überschreitet:
- Bis zum 18. Geburtstag: Anspruch besteht ohne weitere Nachweise.
- 18 bis 25 Jahre: Verlängerung bei Schulausbildung, Studium, Berufsausbildung, freiwilligem sozialen/ökologischen Jahr (FSJ/FÖJ) oder Bundesfreiwilligendienst.
- Übergangszeit von bis zu 4 Monaten: etwa zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn, oder wenn das Kind sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, aber noch keinen gefunden hat.
- Bis zum 21. Geburtstag: bei arbeitslos gemeldeten Kindern ohne Ausbildungsplatz.
- Ohne Altersgrenze: bei Kindern mit Behinderung, die sich vor dem 25. Geburtstag nicht selbst unterhalten können.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag? Die Günstigerprüfung erklärt
Ein Punkt, den viele Kindergeld-Rechner im Netz komplett auslassen: Kindergeld ist rechtlich nur eine Vorauszahlung auf eine steuerliche Entlastung. Parallel zum Kindergeld existiert der Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG, 2026 insgesamt 9.756 € pro Kind bei Zusammenveranlagung (6.828 € Kinderfreibetrag + 2.928 € BEA-Freibetrag für Betreuung, Erziehung, Ausbildung), bzw. 4.878 € je Elternteil bei getrennter Veranlagung.
Bei der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt automatisch (die sogenannte Günstigerprüfung), ob die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag höher ausfällt als das im Jahr erhaltene Kindergeld. Ist das der Fall, wird der Freibetrag angesetzt und das bereits ausgezahlte Kindergeld der Steuerschuld wieder hinzugerechnet. Fällt die Prüfung zugunsten des Kindergeldes aus, was bei niedrigeren und mittleren Einkommen meist der Fall ist, ändert sich nichts, Sie behalten das volle Kindergeld.
Beispielrechnung: Ein verheiratetes Paar mit einem Kind und einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 90.000 € (Grenzsteuersatz ca. 39 %) hat 2026 Anspruch auf einen Kinderfreibetrag von 9.756 €. Die Steuerersparnis läge bei rund 3.805 € (inkl. Soli), gegenüber einem erhaltenen Kindergeld von 3.108 € im Jahr. In diesem Fall ist der Kinderfreibetrag um etwa 697 € vorteilhafter, und das Finanzamt setzt ihn automatisch an. Bei einem zu versteuernden Einkommen unter rund 86.000 € (Zusammenveranlagung, ein Kind) bleibt dagegen meist das Kindergeld die bessere Variante.
Genau diesen Vergleich übernimmt der Günstigerprüfungs-Bereich unseres Rechners für Sie, mit Ihrem individuellen Grenzsteuersatz statt einer pauschalen Beispielrechnung.
Kinderzuschlag (KiZ): Die oft übersehene Zusatzleistung
Neben dem Kindergeld gibt es für Familien mit geringem Einkommen den Kinderzuschlag, eine Leistung, die in vielen Kindergeld-Ratgebern nur als Randnotiz auftaucht, für betroffene Familien aber erheblich sein kann. Der KiZ ergänzt das Kindergeld, wenn das Elterneinkommen zwar den eigenen Bedarf deckt, aber nicht den des Kindes, und kann zusammen mit Wohngeld oder Kindergeld einen Bezug von Bürgergeld vermeiden. Ob ein Anspruch besteht, hängt von Haushaltseinkommen, Wohnkosten und Kinderzahl ab; eine erste Einschätzung liefert der KiZ-Lotse der Bundesagentur für Arbeit. Da diese Prüfung sehr individuell ist, deckt unser Kindergeld-Rechner sie bewusst nicht mit ab, er konzentriert sich auf die präzise Berechnung des Kindergeldanspruchs selbst.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehende profitieren zusätzlich zum Kindergeld vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG. Er mindert, anders als der Kinderfreibetrag, das zu versteuernde Einkommen zusätzlich zum Kindergeld, ohne verrechnet zu werden. Voraussetzung ist, dass das Kind im Haushalt lebt und ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Betrag um jeweils einen festen Zusatzbetrag pro weiterem Kind. Wer den Vorteil schon monatlich statt erst über die Steuererklärung nutzen möchte, kann dies über die Steuerklasse II beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen lassen.
Wer bekommt das Kindergeld, und wie wird es beantragt?
Ausgezahlt wird das Kindergeld an die Person, in deren Obhut sich das Kind überwiegend befindet, meist ein Elternteil, unabhängig vom Sorgerecht. Der Antrag erfolgt schriftlich oder online bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit; eine automatische Auszahlung ohne Antrag gibt es nicht. Wichtig für Familien, die den Antrag verspätet stellen: Kindergeld kann rückwirkend für bis zu 6 Monate vor Antragstellung ausgezahlt werden (§ 66 Abs. 3 EStG), ein Zeitraum, den viele frisch gebackene Eltern nicht kennen und dadurch ungenutzt verstreichen lassen.
Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?
Die Familienkasse überweist Kindergeld monatlich im Voraus, gesammelt für alle anspruchsberechtigten Kinder in einer Summe. Der genaue Tag richtet sich nach der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer: Der Auszahlungslauf beginnt jeweils zu Monatsbeginn mit den Endziffern 0 und 1, läuft über die Endziffern 2 bis 7 durch die Monatsmitte und endet mit den Endziffern 8 und 9 gegen Monatsende, in der Regel zwischen dem 3. und 22. eines Monats. Eine Ausnahme gilt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst: Hier wird das Kindergeld direkt mit dem Gehalt ausgezahlt. Die exakten Termine für jeden Monat 2026 veröffentlicht die Familienkasse fortlaufend auf ihrer Website.
Sonderfälle, die häufig übersehen werden
- Getrennt lebende Eltern: Anspruchsberechtigt ist der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt. Der andere Elternteil kann stattdessen im Rahmen des Kindesunterhalts einen Ausgleich erhalten.
- Kinder im Ausland: Innerhalb der EU/EWR besteht grundsätzlich Anspruch, außerhalb nur unter engen Voraussetzungen und häufig mit Kürzungen nach dem Lebensstandard des Wohnsitzlandes.
- Stiefkinder und Enkelkinder: Auch sie können anspruchsberechtigt sein, wenn sie im Haushalt des Antragstellers leben, der Anspruch geht dann vor dem der leiblichen Eltern.
- Geburt während des Jahres: Der Anspruch entsteht erst ab dem Geburtsmonat, nicht rückwirkend für die Schwangerschaft; auch der Kinderfreibetrag wird dann nur anteilig für die verbleibenden Monate gewährt.
Häufige Fragen zum Kindergeld 2026
Wie viel Kindergeld bekomme ich bei 2 oder 3 Kindern?
2026 zahlt die Familienkasse einheitlich 259 € pro Kind und Monat. Bei 2 Kindern sind das 518 €, bei 3 Kindern 777 € monatlich, einfach die Kinderzahl mit 259 € multiplizieren, da es keine Staffelung mehr nach Geburtenreihenfolge gibt.
Wie viel Kindergeld bekommt man bei 10 Kindern?
Bei 10 Kindern ergeben sich 10 × 259 € = 2.590 € Kindergeld pro Monat bzw. 31.080 € im Jahr, vorausgesetzt, für jedes Kind besteht individuell weiterhin ein Anspruch (Alter, Ausbildungsstatus etc.).
Ist Kindergeld steuerpflichtig?
Nein, das ausgezahlte Kindergeld selbst muss nicht versteuert werden. Es wird jedoch im Rahmen der Günstigerprüfung mit dem Kinderfreibetrag verrechnet, falls Letzterer steuerlich vorteilhafter ist.
Muss ich Kindergeld beantragen oder wird es automatisch gezahlt?
Ein Antrag bei der zuständigen Familienkasse ist zwingend erforderlich, eine automatische Auszahlung nach der Geburt gibt es nicht. Wird der Antrag verspätet gestellt, zahlt die Familienkasse rückwirkend für maximal 6 Monate vor Antragstellung nach.
Was passiert mit dem Kindergeld, wenn mein Kind 18 wird?
Der Anspruch läuft nicht automatisch aus, sondern kann bis zum 25. Geburtstag fortbestehen, solange sich das Kind in Schule, Studium oder Berufsausbildung befindet, ein FSJ/FÖJ absolviert oder, bis zum 21. Geburtstag, arbeitslos gemeldet ist. Ohne einen dieser Gründe endet der Anspruch mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Lohnt sich der Kinderfreibetrag für mich?
In der Regel erst bei höheren Einkommen: Bei zusammenveranlagten Paaren mit einem Kind kippt die Günstigerprüfung nach dem Steuertarif 2026 meist erst ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 86.000 €, bei Einzelveranlagung bereits ab etwa 43.000 €. Nutzen Sie den Vergleichsrechner oben mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz für eine genaue Einschätzung.
Erhalte ich Kindergeld auch für Stief- oder Pflegekinder?
Ja, sofern das Kind im Haushalt lebt und dort überwiegend betreut wird. Bei Pflegekindern besteht der Anspruch unabhängig vom leiblichen Elternteil, sobald ein auf Dauer angelegtes Pflegeverhältnis vorliegt.
