Krankengeldrechner

Krankengeld einfach online berechnen

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Krankengeld Rechner

70/90-Regel · BBG-Deckel · Netto-Abzüge

Werte 2026 aktiv
Bruttoentgelt vor AU
€ / Monat
Tagessatz (÷30) 0 €
BBG-Deckel/Tag 193,75 €
Nettoentgelt vor AU
€ / Monat
Tagessatz (÷30) 0 €
90 %-Grenze/Tag 0 €
Optionen
Bereits bezogene Wochen
0 von 72 Wo.
Berechnungsschritt Formel Betrag/Tag
Netto-Krankengeld/Tag
0 €
Netto-Krankengeld/Monat
0 €
≈ Tagessatz × 30
Verbleibende Bezugsdauer
72 Wo.
Ausschöpfung Höchstbetrag (135,63 €/Tag brutto) 0%

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Krankengeld 2026: So berechnen Sie Ihren Anspruch nach Ende der Lohnfortzahlung

Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit endet die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, und die gesetzliche Krankenkasse übernimmt mit dem Krankengeld. Die Höhe ist gesetzlich streng geregelt: 70 % des Bruttoeinkommens, aber maximal 90 % des Nettoeinkommens, der jeweils niedrigere Wert zählt. Mit dem Krankengeld-Rechner oben ermitteln Sie in Sekunden, welcher der beiden Werte bei Ihnen greift, wie viel nach Sozialversicherungsabzügen tatsächlich übrig bleibt und wie viele Wochen Ihres Anspruchs noch verbleiben.

Kurz & knapp: Krankengeld 2026 = min(70 % vom Brutto-Tagessatz, 90 % vom Netto-Tagessatz), gedeckelt bei 135,63 € pro Kalendertag brutto. Abzüglich Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bleiben meist zwischen 112 und 120 € netto pro Tag. Der Anspruch läuft für dieselbe Krankheit maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, davon sind 72 Wochen tatsächliche Krankengeld-Zahlung, da die ersten 6 Wochen als Lohnfortzahlung gelten.

So nutzen Sie den Krankengeld-Rechner

Der Rechner ist in drei Bereiche gegliedert: Eingabekarten, Berechnungsschritte-Tabelle und Ergebnisübersicht. So kommen Sie in unter einer Minute zu Ihrem Ergebnis:

  1. Bruttoentgelt eintragen. Tragen Sie in der ersten Karte Ihr regelmäßiges monatliches Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein, am besten exakt von Ihrer letzten Gehaltsabrechnung. Der Rechner teilt den Betrag automatisch durch 30 und zeigt Ihnen sofort den Tagessatz sowie den gesetzlichen BBG-Deckel von 193,75 € an.
  2. Nettoentgelt eintragen. In der zweiten Karte geben Sie Ihr entsprechendes Nettoentgelt ein. Daraus berechnet der Rechner automatisch die 90 %-Nettogrenze pro Tag, die zweite gesetzliche Kappungslinie, die Ihr Krankengeld zusätzlich begrenzen kann.
  3. Optionen einstellen. Setzen Sie das Häkchen bei "Kinderlos ab 23", falls zutreffend, das erhöht den Pflegeversicherungsbeitrag, der von Ihrem Krankengeld abgezogen wird. Über den Stepper darunter stellen Sie ein, wie viele Wochen Sie bereits Krankengeld bezogen haben; der Rechner zeigt Ihnen daraufhin die verbleibende Bezugsdauer von maximal 72 Wochen.
  4. Berechnungsschritte nachvollziehen. Die Tabelle darunter zeigt transparent jeden Rechenschritt: die 70 %-Bruttogrenze, die 90 %-Nettogrenze, das daraus resultierende Brutto-Krankengeld (grün hervorgehoben) sowie die abgezogenen Sozialversicherungsbeiträge.
  5. Ergebnis ablesen. Die drei Ergebnis-Boxen zeigen Ihr Netto-Krankengeld pro Tag, hochgerechnet auf den Monat sowie Ihre verbleibende Bezugsdauer. Der Info-Bereich darunter erklärt Ihnen zusätzlich, ob bei Ihnen die Brutto- oder die Nettogrenze maßgeblich ist, und warnt Sie, sobald Ihre Aussteuerung nach 72 Wochen näher rückt.
  6. Exportieren oder drucken. Über die dunkle Leiste am unteren Rand speichern Sie Ihre Berechnung als CSV-Datei, drucken sie direkt aus oder setzen alle Angaben zurück.

Wie wird Krankengeld berechnet? Die 70/90-Regel im Detail

Anders als viele Kassen-Rechner (AOK, TK, Barmer, DAK) es auf den ersten Blick vermuten lassen, ist Krankengeld kein einfaches "70 % vom Brutto". Es ist das Ergebnis eines Vergleichs zweier Werte:

  • Brutto-Berechnung: Ihr regelmäßiges monatliches Bruttoarbeitsentgelt wird durch 30 geteilt (Kalendertag) und auf die kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung gedeckelt, 2026 sind das 193,75 € (aus einer monatlichen BBG von 5.812,50 €). Von diesem gedeckelten Betrag werden 70 % berechnet.
  • Netto-Berechnung: Ihr Nettoentgelt wird ebenfalls durch 30 geteilt, davon werden 90 % berechnet.
  • Maßgeblich ist der niedrigere Wert. Das bedeutet: Selbst wer genau an der Beitragsbemessungsgrenze verdient, bekommt nicht automatisch die vollen 135,63 € pro Tag, wenn die 90 %-Nettogrenze niedriger ausfällt, zieht diese das Krankengeld nach unten.

Kennzahlen zum Krankengeld 2026

KennzahlWert 2026
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV (Monat)5.812,50 €
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV (Tag)193,75 €
Höchst-Krankengeld (Tag, brutto)135,63 €
Höchst-Krankengeld (Monat, ca.)ca. 4.069 €

Damit die 90 %-Nettogrenze die 70 %-Bruttogrenze nicht unterschreitet, müsste Ihr berücksichtigtes monatliches Nettoentgelt bei mindestens rund 4.521 € liegen. Bei den meisten Beschäftigten unterhalb dieser Schwelle ist ohnehin die 70 %-Bruttogrenze die maßgebliche, erst bei sehr hohen Nettobezügen im Verhältnis zum Brutto (z. B. durch günstige Steuerklassen-Kombinationen) kann die Netto-Grenze tatsächlich greifen.

Rechenbeispiel

Ein Arbeitnehmer verdient 3.500 € brutto und 2.300 € netto im Monat.

  • 70 %-Bruttogrenze: 3.500 € ÷ 30 = 116,67 €/Tag (unter der BBG, also keine Deckelung) × 70 % = 81,67 €/Tag
  • 90 %-Nettogrenze: 2.300 € ÷ 30 = 76,67 €/Tag × 90 % = 69,00 €/Tag
  • Maßgeblich: Der niedrigere Wert, also 69,00 €/Tag brutto, hier zieht überraschend die Nettogrenze
  • Nach SV-Abzügen (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, zusammen ca. 12,4–13,0 %): rund 60 € netto pro Tag, also etwa 1.800 € im Monat

Dieses Beispiel zeigt, warum eine reine "70 %-Faustregel", wie sie auf vielen Seiten kursiert, in die Irre führen kann.

Sozialversicherungsabzüge vom Krankengeld

Ein Punkt, den viele Krankengeldrechner nur als Fußnote erwähnen: Auch vom Krankengeld selbst gehen noch Beiträge ab, allerdings nicht zur Krankenversicherung, da Sie ja bereits Leistungsempfänger sind, sondern zu:

  • Rentenversicherung: 9,3 % (Arbeitnehmeranteil)
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 % (Arbeitnehmeranteil)
  • Pflegeversicherung: 1,8 % regulär, 2,4 % bei Kinderlosigkeit ab 23 Jahren (Pflegeversicherungs-Zuschlag)

Insgesamt macht das etwa 12,4 bis 13,0 % Abzug vom Brutto-Krankengeld aus. Der Krankengeld-Rechner berücksichtigt diese Abzüge automatisch und zeigt Ihnen direkt den tatsächlich verfügbaren Netto-Betrag, ein Detail, das bei den meisten Kassen-eigenen Rechnern erst nach Log-in oder gar nicht sichtbar wird.

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

  • Sie müssen gesetzlich krankenversichert sein und einen Anspruch auf Krankengeld in Ihrer Mitgliedschaft haben (bei manchen Wahltarifen oder bei freiwillig versicherten Selbstständigen ohne Krankengeld-Wahltarif besteht kein automatischer Anspruch).
  • Die Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich festgestellt sein.
  • Der Anspruch entsteht ab dem Tag nach Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (in der Regel nach 6 Wochen).
  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss lückenlos bei der Krankenkasse eingereicht werden, bei gesetzlich Versicherten übermitteln Ärzte diese heute meist elektronisch (eAU) direkt an die Kasse, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Feststellung, um Lücken im Anspruch zu vermeiden.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Der Anspruch ist für dieselbe Krankheit auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber werden darauf angerechnet, die Krankenkasse selbst zahlt somit maximal 72 Wochen. Tritt nach mindestens sechs Monaten Arbeitsfähigkeit dieselbe Krankheit erneut auf, beginnt eine neue 78-Wochen-Frist. Bei einer anderen, unabhängigen Erkrankung läuft ein eigenständiger, neuer Anspruch parallel oder anschließend.

Was passiert nach der Aussteuerung? Spätestens drei Monate vor dem rechnerischen Ende Ihres Anspruchs sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden (Nahtlosigkeitsregelung), um eine Versorgungslücke zu vermeiden. Parallel lohnt sich häufig ein Reha- oder Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung, falls absehbar ist, dass die Erwerbsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt bleibt.

Dynamisierung: Warum sich Krankengeld nach einem Jahr erhöhen kann

Bleibt die Arbeitsunfähigkeit sehr lange bestehen, bleibt das Krankengeld nicht zwangsläufig auf dem ursprünglichen Niveau eingefroren. Nach Ablauf eines Jahres seit Beginn des Bemessungszeitraums wird es an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst (Dynamisierung).

Aktueller Faktor: Für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 betrug der Anpassungsfaktor 1,0533, eine Erhöhung um 5,33 %. Wichtig dabei: Auch nach einer Dynamisierung darf der gesetzliche Höchstbetrag von 135,63 € pro Tag nicht überschritten werden.

Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)

Wer nach längerer Arbeitsunfähigkeit schrittweise in den Job zurückkehrt, erhält während der Wiedereingliederungsphase weiterhin Krankengeld, nicht bereits den vollen Lohn, auch wenn schon wieder (reduziert) gearbeitet wird. Der Arbeitgeber kann freiwillig einen Zuschuss zum Krankengeld zahlen, ist dazu aber nicht verpflichtet, sofern nicht tarifvertraglich etwas anderes geregelt ist.

Was Kassen-Rechner oft nicht klar sagen

Beim Vergleich der bekannten Krankengeldrechner (AOK, TK, Barmer, DAK, HKK) fällt auf: Die meisten fragen nur Brutto und Netto ab und liefern eine Zahl, ohne zu erklären, warum dieser Betrag zustande kommt, ob die Brutto- oder die Nettogrenze gezogen hat, oder was nach den Sozialversicherungsabzügen tatsächlich ankommt. Auch die Bezugsdauer und die Frage "Wie viele Wochen habe ich noch?" bleiben in der Regel außen vor. Der Rechner oben schließt genau diese Lücken durch die transparente Schritt-für-Schritt-Tabelle und den integrierten Bezugsdauer-Tracker.

Zur Einordnung: Manche Anbieter (z. B. Ordio) lassen zusätzlich einmalige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld der letzten 12 Monate einfließen, da diese das offizielle Regelentgelt anteilig erhöhen können. Unser Rechner arbeitet, wie die meisten frei zugänglichen Tools, mit Ihrem regelmäßigen monatlichen Entgelt als Näherung; für eine centgenaue Berechnung inklusive Einmalzahlungen ermittelt Ihre Krankenkasse das exakte Regelentgelt anhand der Entgeltbescheinigung Ihres Arbeitgebers.

Häufige Fragen zum Krankengeld 2026

Wie rechne ich mir mein Krankengeld selbst aus?

Teilen Sie Ihr monatliches Bruttoentgelt durch 30 und nehmen Sie davon 70 % (gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze von 193,75 €/Tag). Teilen Sie parallel Ihr Nettoentgelt durch 30 und nehmen Sie davon 90 %. Der niedrigere der beiden Werte ist Ihr Brutto-Krankengeld pro Tag. Ziehen Sie davon noch rund 12–13 % Sozialversicherungsbeiträge ab, um den Netto-Betrag zu erhalten.

Wie viel Krankengeld bekomme ich bei 2.500 € Netto?

Bei 2.500 € Netto ergibt sich eine 90 %-Nettogrenze von rund 75 €/Tag (2.500 € ÷ 30 × 90 %). Ob dieser Wert tatsächlich maßgeblich ist, hängt vom Verhältnis zu Ihrem Bruttoentgelt ab, ist die 70 %-Bruttogrenze niedriger, gilt stattdessen diese. Nutzen Sie den Rechner oben mit Ihrem exakten Brutto- und Nettowert für ein verlässliches Ergebnis.

Wann bekomme ich 90 % Krankengeld?

Die 90 %-Grenze bezieht sich nicht auf 90 % des Bruttos, sondern ist eine Kappungsgrenze bezogen auf Ihr Nettoentgelt. Sie "bekommen" nie pauschal 90 %, dieser Wert wird lediglich mit den 70 % vom Brutto verglichen, und der niedrigere Betrag wird ausgezahlt. In den meisten Fällen mit üblicher Steuerklasse ist die 70 %-Bruttogrenze der engere und damit maßgebliche Wert.

Wie werden die 6 Wochen bis zum Krankengeld berechnet?

Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber beginnen mit dem ersten Tag der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit und laufen kalendertäglich (nicht nur Werktage) durch. Krankengeld setzt frühestens am 43. Tag der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit ein, vorausgesetzt, es besteht durchgehend dieselbe Erkrankung ohne Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Muss ich Krankengeld beantragen?

Einen förmlichen Antrag im klassischen Sinn gibt es nicht, entscheidend ist, dass Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen lückenlos und rechtzeitig bei der Krankenkasse vorliegen. Bei eAU geschieht die Übermittlung heute meist automatisch durch die Arztpraxis; prüfen Sie dennoch selbst, ob Ihre Krankenkasse den Eingang bestätigt hat.

Bin ich während des Krankengeldbezugs vor Kündigung geschützt?

Nein. Der Bezug von Krankengeld begründet keinen besonderen Kündigungsschutz. Ein Arbeitgeber kann grundsätzlich auch während einer Arbeitsunfähigkeit kündigen, sofern die allgemeinen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was passiert, wenn meine 72 Wochen Krankengeld aufgebraucht sind?

Man spricht von der sogenannten Aussteuerung. Melden Sie sich spätestens drei Monate vor diesem Zeitpunkt arbeitslos, um über die Nahtlosigkeitsregelung nahtlos Leistungen der Agentur für Arbeit zu erhalten. Ist absehbar, dass die Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert bleibt, sollten Sie zusätzlich einen Reha- oder Erwerbsminderungsrentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.

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