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Brutto Netto Rechner
Brutto Netto Rechner
Brutto Netto Rechner 2026: Ihr Nettogehalt in Sekunden
Wie viel von Ihrem Bruttogehalt landet wirklich auf dem Konto? Mit unserem Brutto Netto Rechner sehen Sie sofort, was nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) tatsächlich übrig bleibt, berechnet nach dem aktuellen Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG).
Ob für die nächste Gehaltsverhandlung, den Jobwechsel oder einfach zur Kontrolle Ihrer Gehaltsabrechnung: Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein, wählen Sie Bundesland und Steuerklasse: Das Ergebnis erscheint live, ganz ohne Anmeldung oder Angabe persönlicher Daten.
So nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner (Schritt für Schritt)
Bruttoeinkommen eingeben
Tragen Sie Ihr Bruttogehalt ein und wählen Sie daneben den passenden Zeitraum: monatlich oder jährlich. Enthalten sein sollten alle regelmäßigen Bestandteile Ihres Gehalts, also auch anteiliges Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, wenn Sie es auf das Jahr umlegen.
Bundesland auswählen
Das Bundesland bestimmt zwei Dinge: die Höhe der Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern) und in Sachsen eine abweichende Aufteilung der Pflegeversicherung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Steuerklasse festlegen
Wählen Sie Ihre Steuerklasse (I bis VI). Sie bestimmt maßgeblich die Höhe Ihrer monatlichen Lohnsteuer. Unsicher, welche für Sie gilt? Werfen Sie einen Blick in den Abschnitt "Steuerklassen im Überblick" weiter unten.
Kinderfreibetrag und geldwerten Vorteil ergänzen (optional)
Haben Sie Kinder, wählen Sie den passenden Faktor (0,5 pro Kind, wenn der Freibetrag auf beide Elternteile aufgeteilt wird, sonst 1). Erhalten Sie einen Firmenwagen oder andere Sachbezüge, tragen Sie den monatlichen geldwerten Vorteil ein. Er erhöht Ihr steuerpflichtiges Einkommen.
Weitere Angaben im unteren Bereich anpassen
- Kirchensteuer: Schalter aktivieren, wenn Sie einer kirchensteuererhebenden Gemeinschaft angehören.
- Privat krankenversichert: Schalter aktivieren, wenn Sie PKV-versichert sind. Tragen Sie dann Ihren monatlichen PKV-Beitrag ein. Bleibt der Schalter aus, geben Sie stattdessen den Zusatzbeitrag Ihrer gesetzlichen Krankenkasse an (Durchschnitt 2026: 2,9 %).
- Kinderlos & über 23: Aktivieren, falls zutreffend. Dafür wird automatisch der Zuschlag zur Pflegeversicherung berücksichtigt.
Ergebnis ablesen
Im dunklen Ergebnisfeld sehen Sie sofort Ihr Nettogehalt für den gewählten Zeitraum, dazu das Jahresnetto, Ihre Abzugsquote und Ihren persönlichen Grenzsteuersatz. Darunter finden Sie die komplette Aufschlüsselung: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer sowie alle vier Sozialversicherungsbeiträge einzeln.
Ergebnis exportieren oder drucken
Über CSV Export laden Sie alle Eingaben und Ergebnisse als Tabelle herunter, praktisch für Gehaltsvergleiche oder Bewerbungsunterlagen. Mit Drucken erstellen Sie eine PDF-Version für Ihre Akten. Mit dem Reset-Button (Pfeil-Symbol) setzen Sie alle Felder zurück.
Brutto vs. Netto: Was ist der Unterschied?
Das Bruttogehalt ist der Betrag, den Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben, die Zahl, die in Ihrem Arbeitsvertrag oder in Stellenanzeigen steht. Das Nettogehalt ist das, was nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben tatsächlich auf Ihrem Konto ankommt.
Nettogehalt = Bruttogehalt − Lohnsteuer − Solidaritätszuschlag − Kirchensteuer − Sozialversicherungsbeiträge
Wie groß die Differenz ausfällt, hängt von mehreren individuellen Faktoren ab: Steuerklasse, Bundesland, Krankenversicherungsart und ob Kinderfreibeträge angerechnet werden.
Was wird vom Bruttogehalt abgezogen?
Steuern
Steuern 2026
Übersicht der wichtigsten Steuerabzüge
| Abgabe | Höhe 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | 14 % – 45 % (progressiv) | Nach § 32a EStG, abhängig vom zu versteuernden Einkommen und der Steuerklasse |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % der Lohnsteuer | Entfällt für die meisten: Freigrenze liegt 2026 bei rund 19.950 € Jahressteuer (Einzelveranlagung) bzw. rund 39.900 € (Splitting) |
| Kirchensteuer | 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) / 9 % (übrige Bundesländer) | Nur bei Mitgliedschaft in einer kirchensteuererhebenden Gemeinschaft |
Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteil)
Sozialabgaben 2026
Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen
| Versicherung | Beitragssatz gesamt | Ihr Anteil | Beitragsbemessungsgrenze 2026 |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 8.450 €/Monat (101.400 €/Jahr) |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 8.450 €/Monat (101.400 €/Jahr) |
| Krankenversicherung (gesetzlich) | 14,6 % + Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %) | 7,3 % + halber Zusatzbeitrag | 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr) |
| Pflegeversicherung | 3,6 % (+ 0,6 % Zuschlag kinderlos ab 23) | 1,8 % (+ Zuschlag) | 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr) |
Steuerklassen im Überblick
Steuerklassen 2026
Welche Steuerklasse passt zu welcher Lebenssituation
| Klasse | Für wen? | Auswirkung |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, dauerhaft Getrenntlebende, Verwitwete ohne Kinder | Standard-Steuerbelastung, einfacher Grundfreibetrag (12.348 €) |
| II | Alleinerziehende mit Kind im Haushalt | Wie Klasse I, zusätzlich Entlastungsbetrag von 4.260 € jährlich |
| III | Verheiratete Alleinverdiener bzw. der besser verdienende Partner (wenn der andere Klasse V wählt) | Nutzt effektiv den doppelten Grundfreibetrag, niedrigste Steuerlast dieser Person |
| IV | Verheiratete Doppelverdiener mit ähnlichem Einkommen | Beide Partner wie Klasse I, meist ausgeglichenste Variante |
| V | Ergänzung zu Klasse III für den geringer verdienenden Partner | Kein eigener Grundfreibetrag, höhere monatliche Abzüge |
| VI | Zweiter oder weiterer Job (über der Minijob-Grenze) | Höchste Abzüge, keine Freibeträge |
So holen Sie mehr Netto aus Ihrem Brutto
Kurzfristig umsetzbar
- Vermögenswirksame Leistungen (VL) beantragenBis zu 40 € monatlich vom Arbeitgeber. Ungenutzt verschenken Sie diesen Betrag.
- Sachbezüge nutzenTank- oder Essensgutscheine bis 50 €/Monat sowie Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen (bis 60 €) sind steuer- und abgabenfrei.
- Diensthandy privat nutzenVollständig steuerfrei, ein oft übersehener Vorteil.
Mittelfristig sinnvoll
- Freibetrag eintragen lassenHohe Werbungskosten oder Kinderbetreuungskosten (über 1.000 €/Jahr) können Sie beim Finanzamt als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das senkt sofort Ihre monatliche Lohnsteuer, statt erst über die Steuererklärung zurückerstattet zu werden.
- Steuerklasse prüfen (bei Ehepaaren)Siehe Tabelle oben.
Langfristig wirkungsvoll
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV)Eine Entgeltumwandlung senkt Ihr steuer- und sozialversicherungspflichtiges Brutto. Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze RV (2026: 676 €/Monat) sind steuer- und abgabenfrei.
Wichtige Werte 2026 auf einen Blick
- 12.348 €Grundfreibetrag (24.696 € bei Zusammenveranlagung)
- 9.756 €Kinderfreibetrag pro Kind (gilt nur für Soli und Kirchensteuer)
- 603 €Minijob-Grenze monatlich
- 13,90 €Mindestlohn pro Stunde
- 69.750 €/JahrBeitragsbemessungsgrenze KV/PV
- 101.400 €/JahrBeitragsbemessungsgrenze RV/AV
Ihre Daten bleiben bei Ihnen
Anders als bei vielen anderen Gehaltsrechnern läuft die gesamte Berechnung direkt in Ihrem Browser: Es werden keine Gehaltsdaten an einen Server übertragen, keine Cookies gesetzt und kein Nutzerkonto benötigt. Sie können den Rechner also bedenkenlos auch für vertrauliche Gehaltsverhandlungen nutzen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie berechnet man Netto aus Brutto?
Vom Bruttogehalt werden zunächst die Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) abgezogen. Auf das verbleibende zu versteuernde Einkommen wird die Lohnsteuer nach dem Tarif des § 32a EStG berechnet, dazu gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Was danach übrig bleibt, ist Ihr Nettogehalt. Unser Rechner übernimmt diese Berechnung automatisch.
Was ist der Unterschied zwischen Netto- und Bruttogehalt?
Das Bruttogehalt ist der vertraglich vereinbarte Betrag vor Abzügen. Das Nettogehalt ist der tatsächlich ausgezahlte Betrag nach Steuern und Sozialabgaben.
Wie viel Netto bleibt bei 3.000 € brutto?
Das hängt von Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuerpflicht und Krankenversicherung ab. Als grobe Orientierung: In Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert, ohne Kirchensteuer, bleiben rund 2.100–2.200 € netto. Für Ihr exaktes Ergebnis nutzen Sie den Rechner oben.
Beeinflusst der Kinderfreibetrag meine monatliche Lohnsteuer?
Nein. Der Kinderfreibetrag wirkt sich nur auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer aus, nicht auf die laufende monatliche Lohnsteuer. Die tatsächliche steuerliche Entlastung durch Kinderfreibeträge wird erst im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung geprüft (Günstigerprüfung gegenüber dem Kindergeld).
Zahle ich als Kirchenmitglied deutlich mehr Steuern?
Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % (übrige Bundesländer) Ihrer Lohnsteuer, nicht Ihres Bruttogehalts. Bei einer monatlichen Lohnsteuer von 500 € sind das zusätzlich rund 40–45 € im Monat.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse III/V und IV/IV?
Steuerklasse III/V lohnt sich meist, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Die Kombination sorgt für ein höheres gemeinsames Netto während des Jahres. Bei ähnlichem Einkommen beider Partner führt IV/IV zu einer ausgeglicheneren und meist einfacheren Verteilung. Wichtig: Die endgültige Steuerlast wird bei Ehepaaren ohnehin über die gemeinsame Steuererklärung ausgeglichen.
Was zählt als geldwerter Vorteil?
Sachleistungen des Arbeitgebers wie ein Firmenwagen zur privaten Nutzung gelten als geldwerter Vorteil und erhöhen Ihr steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Beim Firmenwagen wird üblicherweise pauschal 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat angesetzt.
Kann ich mit dem Rechner auch vom Netto zum Brutto rechnen?
Der Rechner ist für die Richtung Brutto → Netto optimiert. Als Näherung für die Rückwärtsrechnung gilt: Ihr benötigtes Bruttogehalt liegt meist beim 1,3- bis 1,4-Fachen Ihres gewünschten Nettogehalts. Geben Sie diesen Wert ein und passen Sie ihn bei Bedarf leicht an, bis das gewünschte Netto erreicht ist.
Was kostet ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber wirklich?
Neben dem Bruttogehalt zahlt der Arbeitgeber weitere Sozialversicherungsbeiträge. Das sogenannte Arbeitgeber-Brutto liegt meist rund 20 % über dem vereinbarten Bruttogehalt. Bei 3.000 € Brutto entstehen dem Arbeitgeber so tatsächlich Kosten von etwa 3.600–3.650 €.
Werden meine Gehaltsdaten gespeichert?
Nein. Die Berechnung erfolgt vollständig lokal in Ihrem Browser. Es werden keine Daten an einen Server übertragen oder gespeichert.
Noch mehr Klarheit über Ihr Gehalt? Prüfen Sie mit dem Arbeitszeitrechner Ihre geleisteten Stunden und ermitteln Sie mit dem Stundenlohnrechner sofort Ihren echten Stundenlohn.
