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Lohnrechner 2026
Brutto-Netto-Rechner 2026 · Steuerklassen I–VI · Live-Berechnung
Minijob erkannt: Bei einem Verdienst bis 603 € / Monat (2026) fallen für dich in der Regel keine Steuern und Sozialabgaben an — dein Netto entspricht dem Brutto. Für Details nutze unseren Minijob-Rechner.
Hinweis: Diese Berechnung basiert auf dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG sowie den Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2026 und dient nur zur Orientierung — sie ersetzt keine Lohnabrechnung oder Steuerberatung. Steuerklassen V/VI sowie individuelle Freibeträge (z. B. Kirchensteuer-Kappung) werden näherungsweise berechnet. Alle Daten werden ausschließlich lokal in deinem Browser verarbeitet — kein Server, keine Cookies, 100% DSGVO-konform.
Brutto-Netto-Rechner 2026: Was unseren Lohnrechner anders macht
Wer heute "Lohnrechner" oder "Brutto Netto Rechner" googelt, bekommt vor allem Tools von Banken, Krankenkassen und Personal-Portalen angezeigt: von der Sparkasse über die IKK gesund plus bis zu Gehalt.de und nettocheck.de. Fast alle liefern eine einzige Zahl: das Netto. Was in dieser Zahl steckt, wie sich einzelne Stellschrauben auswirken und was passiert, wenn sich Steuerklasse, Kirchensteuer oder Zusatzbeitrag ändern, bleibt meistens eine Black Box.
Genau da setzt unser Lohnrechner an. Er zeigt nicht nur das Ergebnis, sondern jede einzelne Abzugsposition live, lässt sich in Sekunden an die eigene Situation anpassen und funktioniert komplett ohne Anmeldung, Cookie-Banner oder Datenübertragung an einen Server.
Die Lücken der bestehenden Rechner im Detail
Wo Standard-Rechner an ihre Grenzen kommen
| Was fehlt bei vielen Standard-Rechnern | Wie unser Lohnrechner das löst |
|---|---|
| Nur das Endergebnis, keine Position-für-Position-Aufschlüsselung | Live-Aufschlüsselung: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer einzeln sichtbar |
| Kirchensteuersatz wird oft pauschal mit 9 % angenommen | Automatische Umschaltung zwischen 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) und 9 % (alle anderen Bundesländer) je nach Auswahl |
| KV-Zusatzbeitrag ist meist fest hinterlegt (oder gar nicht berücksichtigt) | Frei editierbares Feld für den individuellen Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse |
| Steuerklassen III/V werden häufig nur mit einem groben Faktor gerechnet | Eigene Berechnungslogik für Grundtabelle (I/II/IV), Splittingverfahren (III) sowie die abweichende Steuerlast bei V/VI |
| Sachsen-Sonderregelung bei der Pflegeversicherung wird oft ignoriert | Der höhere Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung in Sachsen wird automatisch berücksichtigt |
| Minijobs (bis 603 €) laufen oft durch dieselbe Formel wie reguläre Gehälter | Automatische Erkennung: Unterhalb der Minijob-Grenze erscheint ein Hinweis statt einer falschen Steuerberechnung |
| Kein Export, kein Ausdruck, Ergebnis verschwindet beim Schließen des Tabs | CSV-Export und Druckansicht direkt im Tool |
| Rechner sind auf Mobilgeräten oft schlecht bedienbar (zu kleine Eingabefelder, Zoom-Sprünge bei iOS) | Für Mobilgeräte optimierte Eingabefelder mit 44-Pixel-Touch-Zielen, kein ungewolltes iOS-Zoom beim Antippen |
| Keine Berücksichtigung der Kinderzahl bei der Pflegeversicherung | Kinderlosenzuschlag (+0,6 %) sowie Beitragsermäßigung ab dem zweiten Kind werden automatisch eingerechnet |
Diese Lücken sind kein Zufall: Die meisten der oben genannten Anbieter bauen ihre Rechner als Nebenprodukt zu einem anderen Kerngeschäft (Bankprodukte, Krankenversicherung, Gehaltsvergleichsportale). Ein Lohnrechner, der ausschließlich für eine präzise, nachvollziehbare Netto-Berechnung gebaut wurde, kann an genau diesen Stellen mehr Tiefe bieten.
So benutzt du den Lohnrechner
Der Rechner ist in wenige, klar beschriftete Felder unterteilt. Alle Werte werden sofort neu berechnet, sobald du etwas änderst, ein Klick auf "Berechnen" ist nicht nötig.
- Bruttogehalt eingeben. Trage dein monatliches Bruttogehalt in das Feld "Bruttogehalt" ein. Der Rechner ist für reguläre Monatsgehälter ausgelegt; liegt dein Verdienst bei oder unter 603 € im Monat, erkennt das Tool automatisch einen Minijob und zeigt dir einen entsprechenden Hinweis anstelle einer regulären Steuerberechnung.
- Steuerklasse auswählen. Wähle im Feld "Steuerklasse" zwischen I bis VI. Eine kurze Beschreibung hinter jeder Klasse hilft bei der Einordnung, zum Beispiel "III: Verheiratet (Hauptverdiener)" oder "V: Verheiratet (Nebenverdiener)". Die Berechnung berücksichtigt automatisch, ob Grundtabelle, Splittingverfahren oder die abweichende Logik für V/VI angewendet werden muss.
- Bundesland festlegen. Über das Feld "Bundesland" stellst du ein, in welchem Bundesland du lebst. Das wirkt sich direkt auf den Kirchensteuersatz aus (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Ländern) und, bei Auswahl von Sachsen, auf den abweichenden Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung.
- Kinder angeben. Trage im Feld "Kinder" die Anzahl deiner Kinder ein. Das beeinflusst den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung (entfällt ab dem ersten Kind) sowie, ab zwei Kindern, die zusätzliche Beitragsermäßigung.
- Kirchensteuer aktivieren (optional). Über den Schalter "Kirchensteuer" gibst du an, ob du kirchensteuerpflichtig bist. Ist der Schalter aktiv, wird die Kirchensteuer automatisch in der Aufschlüsselung berücksichtigt und mit dem korrekten Satz deines Bundeslandes berechnet.
- KV-Zusatzbeitrag anpassen. Im Feld "KV-Zusatzbeitrag" ist der aktuelle Durchschnittswert voreingestellt. Kennst du den individuellen Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse, kannst du ihn hier eintragen, um ein präziseres Ergebnis zu erhalten.
- Ergebnis lesen. Direkt darunter siehst du drei Kennzahlen: dein Nettogehalt, die Steuern gesamt (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) sowie die Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Der Fortschrittsbalken darunter zeigt deine Abgabenquote: also wie viel Prozent deines Bruttogehalts insgesamt an Steuern und Sozialabgaben gehen.
- Detaillierte Aufschlüsselung prüfen. Unter "Aufschlüsselung pro Monat" findest du jede einzelne Abzugsposition einzeln aufgelistet, praktisch, wenn du nachvollziehen willst, welcher Posten wie stark ins Gewicht fällt.
- Exportieren, drucken oder zurücksetzen. Über die Buttons am unteren Rand kannst du das Ergebnis als CSV-Datei herunterladen, direkt ausdrucken oder alle Eingaben mit einem Klick auf die Standardwerte zurücksetzen.
Hintergrundwissen: Was in die Berechnung einfließt
Steuerklassen im Überblick
Die sechs Steuerklassen
| Steuerklasse | Für wen? | Auswirkung auf die Steuerlast |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende | Standard-Grundtabelle |
| II | Alleinerziehende | Grundtabelle minus Entlastungsbetrag für Alleinerziehende |
| III | Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen als der Partner | Splittingverfahren, spürbar geringere Abzüge |
| IV | Verheiratete mit ähnlichem Einkommen | Wie Steuerklasse I, aber für beide Partner gleich |
| V | Verheiratete mit deutlich geringerem Einkommen als der Partner | Deutlich höhere Abzüge, gleicht sich mit III des Partners meist über den Jahresausgleich aus |
| VI | Zweit- oder Nebenjob | Keine Freibeträge, höchste Abzugsbelastung |
Sozialabgaben 2026 auf einen Blick
- Rentenversicherung: 18,6 % (Arbeitnehmeranteil 9,3 %), Beitragsbemessungsgrenze 8.450 € / Monat
- Krankenversicherung: 14,6 % Grundsatz plus individueller Zusatzbeitrag (im Schnitt rund 2,9 %), je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € / Monat
- Pflegeversicherung: 3,6 % Grundsatz, plus 0,6 % Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren, mit Ermäßigung ab dem zweiten Kind; in Sachsen gilt ein abweichender Arbeitnehmeranteil
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 % (Arbeitnehmeranteil 1,3 %)
- Minijob-Grenze: 603 € / Monat. Bis zu diesem Betrag fallen für Arbeitnehmer in der Regel keine Abzüge an
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Der Soli fällt erst oberhalb einer Freigrenze an (20.350 € Jahreslohnsteuer bei den meisten Steuerklassen, 40.700 € bei Steuerklasse III) und wird danach in einer Milderungszone langsam auf den vollen Satz von 5,5 % herangeführt. Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, in allen übrigen Bundesländern 9 %.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie genau ist der Lohnrechner?
Der Rechner basiert auf dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG sowie den offiziellen Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2026. Er liefert einen sehr realistischen Näherungswert für die meisten Standardfälle. Individuelle Freibeträge, Lohnsteuer-Kappungsregelungen bei der Kirchensteuer oder Besonderheiten aus einem konkreten Arbeitsvertrag kann der Rechner nicht berücksichtigen, für eine verbindliche Berechnung wende dich an deinen Arbeitgeber oder einen Steuerberater.
Welche Steuerklasse spart am meisten Steuern?
Für Verheiratete mit sehr unterschiedlichem Einkommen bringt die Kombination III/V beim Hauptverdiener im Monat mehr Netto, insgesamt zahlt das Paar über das Jahr aber ungefähr dieselbe Steuerlast wie bei IV/IV, da die Differenz über die jährliche Einkommensteuererklärung ausgeglichen wird. Wer unsicher ist, kann beide Varianten im Rechner durchspielen und vergleichen.
Warum ist mein Netto in Steuerklasse V so niedrig?
Steuerklasse V verzichtet nahezu vollständig auf den Grundfreibetrag, weil dieser bereits beim Partner in Steuerklasse III berücksichtigt wird. Dadurch wirkt der monatliche Abzug höher, gleicht sich aber beim gemeinsamen Jahresausgleich in der Regel wieder aus.
Was passiert, wenn mein Gehalt unter der Minijob-Grenze liegt?
Liegt dein Bruttogehalt bei oder unter 603 € im Monat, zeigt der Rechner automatisch einen Hinweis: In diesem Bereich fallen für Arbeitnehmer in der Regel keine Steuern und Sozialabgaben an, das Netto entspricht damit dem Brutto. Für eine detaillierte Berechnung von Minijobs nutze unseren separaten Minijob-Rechner.
Warum unterscheidet sich mein Ergebnis von der Gehaltsabrechnung meines Arbeitgebers?
Kleinere Abweichungen sind normal, da die tatsächliche Lohnabrechnung zusätzliche individuelle Faktoren berücksichtigen kann, etwa vermögenswirksame Leistungen, eine betriebliche Altersvorsorge, einen individuellen Kirchensteuer-Kappungsbetrag oder abweichende, im Arbeitsvertrag festgelegte Sonderregelungen.
Wird mein Bundesland für die Berechnung wirklich benötigt?
Ja, das Bundesland bestimmt den Kirchensteuersatz (8 % oder 9 %) und in Sachsen zusätzlich den abweichenden Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung. Beides wirkt sich direkt auf dein Nettogehalt aus.
Speichert das Tool meine Eingaben oder überträgt sie an einen Server?
Nein. Die gesamte Berechnung läuft lokal im Browser ab. Es werden keine Daten gespeichert, keine Cookies gesetzt und nichts an einen Server übertragen.
Kann ich das Ergebnis für meine Unterlagen speichern?
Ja, über den Button "CSV Export" lässt sich die komplette Aufschlüsselung als Datei herunterladen. Alternativ kannst du die Berechnung über "Drucken" direkt als PDF sichern oder ausdrucken.
