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Gehaltsrechner 2026
Netto berechnen inkl. Bonus & 13. Gehalt
Minijob erkannt: Bei einem Verdienst bis 603 € / Monat (2026) fallen für dich in der Regel keine Steuern und Sozialabgaben an — dein Netto entspricht dem Brutto.
Hinweis: Diese Berechnung basiert auf dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG sowie den Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2026 und dient nur zur Orientierung — sie ersetzt keine Lohnabrechnung oder Steuerberatung. Bonuszahlungen werden näherungsweise nach der in der Lohnabrechnung üblichen Jahresmethode für sonstige Bezüge versteuert. Steuerklassen V/VI sowie individuelle Freibeträge (z. B. Kirchensteuer-Kappung) werden näherungsweise berechnet. Alle Daten werden ausschließlich lokal in deinem Browser verarbeitet — kein Server, keine Cookies, 100% DSGVO-konform.
Gehaltsrechner 2026: So wird aus deinem Bruttogehalt dein Netto
Ob neuer Job, Gehaltserhöhung oder einfach Klarheit über die eigene Abrechnung: Die Frage „Wie viel Netto bleibt vom Brutto?“ beschäftigt fast jeden Arbeitnehmer in Deutschland. Unser Gehaltsrechner berücksichtigt für 2026 alle sechs Steuerklassen, die aktuellen Sozialversicherungsbeiträge sowie Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder ein 13. Gehalt und liefert dir dein Ergebnis in Echtzeit, ganz ohne Anmeldung und komplett DSGVO-konform direkt in deinem Browser.
In diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt, wie sich dein Nettogehalt zusammensetzt, welche Abzüge 2026 gelten und worauf du bei einem Jobwechsel oder einer Bonuszahlung achten solltest.
Brutto vs. Netto: Der Unterschied einfach erklärt
Dein Bruttogehalt ist der Betrag, der in deinem Arbeitsvertrag steht, also das, was dein Arbeitgeber für deine Arbeit zahlt. Dein Nettogehalt ist das, was am Ende tatsächlich auf deinem Konto landet, nachdem Steuern und Sozialabgaben abgezogen wurden. Dazwischen liegen zwei große Abzugsblöcke:
- Steuern: Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse, Solidaritätszuschlag (nur bei höheren Einkommen) und gegebenenfalls Kirchensteuer
- Sozialabgaben: Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, jeweils dein Arbeitnehmeranteil
Wie hoch diese Abzüge ausfallen, hängt von mehreren Faktoren ab: deiner Steuerklasse, deinem Bundesland, ob du kirchensteuerpflichtig bist, wie viele Kinder du hast und welchen Zusatzbeitrag deine Krankenkasse verlangt. Genau diese Faktoren fragt unser Rechner ab.
So berechnest du dein Nettogehalt in 4 Schritten
- Bruttogehalt eingeben. Trage dein monatliches Bruttogehalt ein, so wie es in deinem Arbeitsvertrag steht.
- Steuerklasse und Bundesland wählen. Beides beeinflusst die Höhe deiner Lohnsteuer und deiner Kirchensteuer.
- Kinder und Kirchensteuer angeben. Kinder wirken sich auf den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung aus, die Kirchensteuer kommt nur hinzu, wenn du Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft bist.
- Ergebnis ablesen. Du siehst sofort dein Nettogehalt, die Gesamtsteuerlast und deine Sozialabgaben, inklusive einer detaillierten Aufschlüsselung jeder einzelnen Abzugsposition.
Ein lediger Arbeitnehmer in Steuerklasse I, wohnhaft in Nordrhein-Westfalen, ohne Kirchensteuer und ohne Kinder, verdient 3.500 € brutto im Monat. Nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern bleiben ihm 2026 rund 2.350 € netto übrig. Die Abgabenquote liegt damit bei knapp 33 % des Bruttogehalts.
Steuerklassen im Überblick
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich von deinem Gehalt einbehalten wird. Sie hat keinen Einfluss auf deine tatsächliche Steuerschuld am Jahresende, sondern nur auf die monatliche Vorauszahlung.
| Steuerklasse | Wer nutzt sie | Besonderheit |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, dauernd Getrenntlebende | Standardklasse ohne Kinder |
| II | Alleinerziehende | Entlastungsbetrag wird berücksichtigt |
| III | Verheiratete, Hauptverdiener | Niedrigste Abzüge, Partner meist in V |
| IV | Verheiratete mit ähnlichem Einkommen | Beide Partner gleich besteuert |
| V | Verheiratete, Nebenverdiener | Höhere Abzüge, Ausgleich über III beim Partner |
| VI | Zweit- oder Nebenjob | Keine Freibeträge, höchste Abzüge |
Sozialversicherungsbeiträge 2026
Neben der Lohnsteuer zahlst du als Arbeitnehmer Beiträge zu den vier Pflichtversicherungszweigen. Die Beiträge werden je zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber getragen, mit Ausnahme der Pflegeversicherung, bei der Kinderlose einen Zuschlag zahlen.
| Versicherung | Arbeitnehmeranteil | Hinweis |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 9,3 % | Bis zur Beitragsbemessungsgrenze |
| Krankenversicherung | 7,3 % + hälftiger Zusatzbeitrag | Zusatzbeitrag variiert je Kasse |
| Pflegeversicherung | 1,8 % (Sachsen 2,3 %) | +0,6 % Zuschlag für Kinderlose ab 23 |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | Bis zur Beitragsbemessungsgrenze |
Für Eltern mit mehreren Kindern reduziert sich der Pflegeversicherungsbeitrag zusätzlich: Ab dem zweiten bis zum fünften Kind sinkt der Beitrag um jeweils 0,25 Prozentpunkte, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind.
Bonus, Weihnachtsgeld und 13. Gehalt richtig einordnen
Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ein 13. Gehalt werden steuerlich anders behandelt als dein laufendes Monatsgehalt. Die Lohnabrechnung wendet dafür die sogenannte Jahresmethode für sonstige Bezüge an: Es wird berechnet, wie hoch deine Jahressteuer mit und ohne die Sonderzahlung wäre, die Differenz ist die Steuer auf den Bonus. Dadurch wird die Sonderzahlung effektiv zu deinem individuellen Grenzsteuersatz versteuert statt pauschal.
Unser Gehaltsrechner bildet genau dieses Verfahren nach: Trage deinen jährlichen Bonusbetrag ein und du siehst sofort, wie viel davon netto bei dir ankommt, inklusive der anteiligen Sozialabgaben, die nur anfallen, solange du die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht hast.
Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € (Steuerklasse I) und einer Sonderzahlung von 3.000 € im Jahr bleiben von diesem Bonus netto etwa 1.660 € übrig. Der Rest fließt in Sozialabgaben und Steuern, die aufgrund des höheren Jahreseinkommens in diesem Monat überproportional anfallen.
Lohnt sich ein Jobwechsel? Gehälter direkt vergleichen
Ein höheres Bruttogehalt bedeutet nicht automatisch proportional mehr Netto, denn Steuersätze steigen mit dem Einkommen. Mit der Vergleichsfunktion unseres Rechners kannst du zwei Bruttogehälter, etwa dein aktuelles Gehalt und ein neues Jobangebot, direkt gegenüberstellen und siehst sofort die tatsächliche Netto-Differenz pro Monat und pro Jahr. Das hilft dir, ein Angebot realistisch einzuordnen, statt dich allein an der Bruttozahl zu orientieren.
Neuerungen 2026 im Überblick
- Beitragssätze angepasst: Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Krankenversicherung wurden zum Jahreswechsel erhöht.
- Minijob-Grenze: Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat, gekoppelt an den Mindestlohn.
- Rentenversicherung ab Juli 2026: Die im ersten Halbjahr angekündigte Umkehrregel bei der Rentenversicherungspflicht tritt ab Juli in Kraft und betrifft insbesondere Mehrfachbeschäftigte.
- U1-Umlagesatz: Mehrere Krankenkassen haben ihren U1-Satz zur Erstattung von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall angepasst, was indirekt die Lohnnebenkosten der Arbeitgeberseite beeinflusst.
Weitere Rechner für deine Gehaltsplanung
Häufig gestellte Fragen zum Gehaltsrechner
Der Rechner bildet den amtlichen Einkommensteuertarif nach § 32a EStG sowie die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 ab und liefert damit eine sehr realistische Schätzung. Individuelle Freibeträge, Sonderfälle bei Steuerklasse V/VI oder eine Kirchensteuer-Kappung werden näherungsweise berücksichtigt, weshalb kleine Abweichungen zur tatsächlichen Lohnabrechnung möglich sind.
Nein. Die gesamte Berechnung läuft lokal in deinem Browser ab, es werden keine Daten an einen Server übertragen oder gespeichert. Das Tool ist damit vollständig DSGVO-konform nutzbar.
Sonderzahlungen gelten steuerlich als „sonstige Bezüge“ und werden über die Jahresmethode auf dein bereits erzieltes Jahreseinkommen aufgeschlagen. Dadurch greift dein individueller Grenzsteuersatz, was bei höheren Einkommen zu einer spürbar höheren Abzugsquote auf den Bonus führen kann als auf dein reguläres Monatsgehalt.
Das hängt von deiner Lebenssituation ab. Für Ledige ist meist Steuerklasse I vorgegeben, für Alleinerziehende II. Verheiratete Paare können zwischen der Kombination IV/IV und III/V wählen; bei sehr unterschiedlichem Einkommen lohnt sich oft III für den Hauptverdiener und V für den Nebenverdiener, wobei die Steuerlast am Jahresende über die gemeinsame Veranlagung ohnehin gleich bleibt.
Bis zu einem monatlichen Verdienst von 603 € (Minijob-Grenze 2026) fallen in der Regel weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben an, dein Netto entspricht dann deinem Brutto. Details dazu findest du in unserem Minijob-Rechner.
