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Elterngeld Rechner
Elterngeld Rechner
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Elterngeld Rechner 2026: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Bonus-Beträge berechnen
Mit diesem Elterngeld Rechner ermitteln Sie in wenigen Sekunden, wie viel Elterngeld Sie nach der Geburt Ihres Kindes erhalten können, ob Basiselterngeld oder ElterngeldPlus für Ihre Situation günstiger ist und wie sich Partnermonate, Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag auf die Gesamtsumme auswirken. Die Berechnung folgt § 2 BEEG und den seit 2026 gültigen Werten. Alle Eingaben bleiben lokal in Ihrem Browser, es werden keine Daten übertragen.
So nutzen Sie den Elterngeld Rechner
- Nettoeinkommen vor Geburt eintragen. Geben Sie den Durchschnitt Ihres Nettoeinkommens der letzten 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat ein. Nehmen Sie dafür Ihre Gehaltsabrechnungen, nicht das Bruttogehalt aus dem Arbeitsvertrag.
- Ersatzrate prüfen. Der Rechner setzt automatisch 65 % an, den Regelsatz für die meisten Einkommen. Bei einem vorherigen Nettoeinkommen unter 1.200 € kann Ihre tatsächliche Rate höher liegen, das amtliche Formular der Elterngeldstelle weist die genaue Stufe aus.
- Variante wählen. Entscheiden Sie zwischen Basiselterngeld (volle Höhe, kürzere Laufzeit) und ElterngeldPlus (halbe Höhe, doppelte Laufzeit, gedacht für Eltern, die während des Bezugs in Teilzeit arbeiten).
- Bezugsdauer festlegen. Standard sind 12 Monate. Aktivieren Sie "Alleinerziehend" für 14 Monate oder "Partnermonate nutzen (+2)", wenn der zweite Elternteil mindestens zwei eigene Elterngeldmonate übernimmt.
- Einkommensgrenze bestätigen. Der Schalter "Haushalts-zvE über 175.000 €" prüft, ob Ihr gemeinsames zu versteuerndes Jahreseinkommen die Anspruchsgrenze überschreitet. Schon ein Euro darüber lässt den kompletten Anspruch entfallen, es gibt keine Gleitzone.
- Bonus-Bausteine ergänzen. Legen Sie fest, ob ein Geschwisterkind oder eine Mehrlingsgeburt vorliegt. Der Rechner schlägt den Geschwisterbonus oder Mehrlingszuschlag automatisch auf den Monatsbetrag auf.
- Ergebnis ablesen. Unten sehen Sie den Betrag pro Monat, die Gesamtsumme über die gesamte Bezugsdauer und die Ausschöpfung des Höchstbetrags von 1.800 €. Liegt die Ausschöpfung bei 100 %, bringt ein höheres Einkommen keinen zusätzlichen Cent mehr.
- Exportieren oder drucken. Speichern Sie die Berechnung als CSV für Ihre Unterlagen oder drucken Sie sie direkt für den Antrag bei der Elterngeldstelle aus.
Was andere Elterngeldrechner nicht erklären
Die meisten Elterngeldrechner geben nur eine Zahl aus, ohne die Regeln dahinter verständlich zu machen. Genau da liegt der Unterschied: Wir erklären jeden Wert, den der Rechner ausgibt, damit Sie das Ergebnis auch beim Ausfüllen des offiziellen Antrags nachvollziehen können.
Die 175.000-Euro-Grenze 2026: der häufigste Denkfehler
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für alle Geburten eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Einkommen (zvE), und zwar für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Vorher lag die Grenze für Paare bei 200.000 € und für Alleinerziehende bei 150.000 €, diese Staffelung ist entfallen.
Beispiel aus der Praxis: Ein Paar mit einem gemeinsamen Bruttojahreseinkommen von rund 207.000 € kommt nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträgen auf etwa 175.000 € zu versteuerndes Einkommen und liegt damit genau auf der Grenze. Wer sein Brutto mit der Anspruchsgrenze vergleicht, überschätzt den eigenen Anspruchsverlust fast immer, denn maßgeblich ist ausschließlich das zvE aus dem Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt.
Wichtig: Es handelt sich um eine harte Grenze ohne anteilige Kürzung. Wer die 175.000 € auch nur knapp überschreitet, verliert den vollständigen Anspruch, nicht nur einen Teilbetrag. Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen und nicht in der Veranlagung erscheinen, zählen für die Grenze nicht mit.
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus im Vergleich
- Basiselterngeld: 65 bis 100 % des vorherigen Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € im Monat. Bezugsdauer 12 Monate, mit Partnermonaten oder als Alleinerziehende 14 Monate.
- ElterngeldPlus: Halbe Monatshöhe im Vergleich zum Basiselterngeld, dafür doppelte Laufzeit, also bis zu 24 Monate bzw. 28 Monate mit Partnermonaten. Sinnvoll, wenn Sie während des Bezugs bis zu 32 Wochenstunden arbeiten, weil das Elterngeld dann nicht so stark auf den Zuverdienst angerechnet wird wie beim Basiselterngeld.
- Partnerschaftsbonus: Zusätzliche Monate, wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Wird on top zum ElterngeldPlus gewährt und ist im Rechner separat zu betrachten, da er eigene Anspruchsvoraussetzungen hat.
- Höchstbetrag erreichen: Die 1.800 € Deckelung greift ab etwa 2.770 € vorherigem Nettoeinkommen (2.770 € × 65 %). Alles darüber hinaus erhöht die Monatszahlung nicht mehr.
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag richtig einordnen
Beide Zuschläge werden häufig verwechselt, sind aber unabhängig voneinander und können sich sogar addieren, etwa bei Zwillingen mit einem älteren Geschwisterkind.
- Geschwisterbonus (§ 2a Abs. 1 BEEG): +10 % auf das Elterngeld, mindestens 75 € beim Basiselterngeld bzw. 37,50 € beim ElterngeldPlus. Voraussetzung ist ein Geschwisterkind unter 3 Jahren, zwei Geschwister unter 6 Jahren oder ein Geschwisterkind mit Behinderung unter 14 Jahren im selben Haushalt.
- Mehrlingszuschlag (§ 2a Abs. 4 BEEG): +300 € beim Basiselterngeld bzw. +150 € beim ElterngeldPlus für jedes weitere Kind einer Mehrlingsgeburt. Zwillinge erhalten also 300 € zusätzlich, Drillinge 600 €. Mehrlinge lösen keinen Geschwisterbonus untereinander aus, dafür eben den Zuschlag.
- Kombination möglich: Leben zusätzlich zu den Mehrlingen ältere Geschwister im Haushalt, die die Altersgrenzen erfüllen, greifen Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag gleichzeitig.
Die häufigsten Fehler bei der Elterngeld-Berechnung
- Bruttoeinkommen statt Nettoeinkommen eingeben. Maßgeblich ist das sogenannte Elterngeld-Netto, das vom Netto auf der Gehaltsabrechnung leicht abweichen kann, da bestimmte Pauschalen anders berücksichtigt werden.
- Mutterschutzmonate nicht ausklammern. Die rund zwei Monate Mutterschutz vor der Geburt zählen nicht in den 12-Monats-Durchschnitt, sondern werden durch weiter zurückliegende Monate ersetzt. Wer sie mitrechnet, unterschätzt oft den eigenen Anspruch.
- Selbstständigkeit falsch zugeordnet. Bei Selbstständigen zählt nicht der Durchschnitt der letzten 12 Monate, sondern der Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr vor der Geburt.
- Zuverdienst und ALG I ignoriert. Wer während des Bezugs arbeitet oder vorher Arbeitslosengeld I bezogen hat, muss mit einer Anrechnung rechnen. Der Mindestbetrag von 300 € bleibt dabei in vielen Fällen anrechnungsfrei.
Ausblick: Reform 2026 noch nicht beschlossen
Häufig gestellte Fragen
Wie viel muss ich verdienen, um 1.800 € Elterngeld zu bekommen?
Sie benötigen ein vorheriges Nettoeinkommen von etwa 2.770 € im Monat, da der Höchstbetrag mit der Ersatzrate von 65 % erreicht wird (2.770 € × 65 % ≈ 1.800 €). Ein höheres Einkommen erhöht den Monatsbetrag danach nicht weiter, wohl aber Geschwisterbonus oder Mehrlingszuschlag.
Kann ich 12 Monate Elterngeld bekommen?
Ja, das ist die Standarddauer für Basiselterngeld, wenn nur ein Elternteil Elterngeld bezieht. Beteiligt sich der zweite Elternteil mit mindestens zwei eigenen Monaten, verlängert sich der gemeinsame Anspruch auf 14 Monate. Alleinerziehende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die vollen 14 Monate allein.
Wie wird ein Jahr Elternzeit berechnet?
Elternzeit und Elterngeld sind zwei getrennte Dinge. Elternzeit ist der arbeitsrechtliche Anspruch auf Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber und kann bis zu drei Jahre pro Kind betragen. Elterngeld ist die finanzielle Leistung dazu und wird unabhängig davon nach den hier beschriebenen Regeln berechnet, meist für 12 bis 14 Monate.
Wie rechnet man zwei Jahre Elternzeit?
Zwei Jahre Elternzeit sind arbeitsrechtlich möglich, Elterngeld wird dafür aber nicht automatisch in gleicher Länge gezahlt. Mit ElterngeldPlus lässt sich der Elterngeldbezug auf bis zu 24 Monate strecken (28 mit Partnermonaten), indem der Monatsbetrag halbiert und die Laufzeit verdoppelt wird. Die restliche Elternzeit ohne Elterngeldbezug bleibt möglich, aber unbezahlt beziehungsweise unterstützt durch anderes Einkommen.
Wird Elterngeld beim Minijob angerechnet?
Ein Minijob während des Elterngeldbezugs zählt als Zuverdienst und wird auf das Elterngeld angerechnet, sofern er im Bezugszeitraum ausgeübt wird und Sie dadurch weniger Erwerbsausfall gegenüber dem Bemessungszeitraum haben. Ein Minijob vor der Geburt, der in die 12-Monats-Durchschnittsberechnung einfließt, kann dagegen die Bemessungsgrundlage und damit den Anspruch senken.
Was bedeutet die Ausschöpfung des Höchstbetrags im Ergebnis?
Der Prozentwert zeigt, wie nah Ihr berechneter Monatsbetrag am gesetzlichen Höchstbetrag von 1.800 € liegt. Bei 100 % erhalten Sie bereits die Deckelung, ein noch höheres vorheriges Einkommen würde am Monatsbetrag nichts mehr ändern.
