Was sind Sozialleistungen?

Sozialleistungen sind gesetzlich geregelte Geld- und Sachleistungen, die der deutsche Staat zur sozialen Absicherung seiner Bürger gewährt. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB), das in zwölf Bücher unterteilt ist. Zu den bekanntesten Sozialleistungen zählen Kindergeld, Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld. Der Anspruch, die Höhe und die Antragswege unterscheiden sich je nach Leistungsart und persönlicher Situation.

Was zählt zu den Sozialleistungen?

Das deutsche Sozialrecht unterscheidet mehrere Kategorien von Leistungen, geregelt in den einzelnen Büchern des SGB:

Sozialleistungen im Überblick

LeistungRechtsgrundlageZuständige StelleIhr Rechner
Kindergeld§ 62 ff. EStG / SGB IFamilienkasseKindergeld-Rechner
ElterngeldBEEGElterngeldstelleElterngeld-Rechner
Krankengeld§ 44 ff. SGB VKrankenkasseKrankengeld-Rechner
Arbeitslosengeld ISGB IIIAgentur für Arbeit
Bürgergeld (vormals ALG II)SGB IIJobcenter
Kurzarbeitergeld§ 95 ff. SGB IIIAgentur für ArbeitKurzarbeitergeldrechner
WohngeldWohngeldgesetz (WoGG)Wohngeldstelle
PflegegeldSGB XIPflegekasse

Sozialversicherung vs. Sozialleistungen: die Abgrenzung

Ein häufiger Verwechslungspunkt:

  • Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosenversicherung) ist beitragsfinanziert, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen ein, Leistungen entstehen aus dem Versicherungsverhältnis.
  • Sozialleistungen im engeren Sinn (z. B. Kindergeld, Wohngeld, Bürgergeld) sind teils steuerfinanziert und unabhängig von eigenen Beitragszahlungen.
  • Schnittstellen-Leistungen wie Krankengeld oder Kurzarbeitergeld werden über die Sozialversicherung finanziert, aber im SGB als eigenständige Leistungsansprüche geregelt.

Wer hat Anspruch auf Sozialleistungen?

Der Anspruch hängt immer von der jeweiligen Leistung ab, es gibt keinen “allgemeinen” Sozialleistungsanspruch. Typische Voraussetzungen im Überblick:

  • Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland: Grundvoraussetzung für die meisten Leistungen.
  • Beitragszeiten: bei versicherungsbasierten Leistungen wie Krankengeld oder ALG I.
  • Einkommens- und Vermögensgrenzen: bei bedarfsorientierten Leistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld.
  • Familiäre Situation: bei Kindergeld, Elterngeld.
  • Antragstellung: Sozialleistungen werden in Deutschland grundsätzlich nicht automatisch ausgezahlt, sondern müssen beantragt werden (Antragsprinzip, § 16 SGB I).

Wie hoch sind die wichtigsten Sozialleistungen? (Stand 2026)

  • Kindergeld: 259 € pro Kind und Monat, einheitlich unabhängig von der Kinderanzahl. Siehe Kindergeld-Rechner für die individuelle Berechnung inkl. Geschwisterkonstellationen und Kinderfreibetrag-Vergleich.
  • Elterngeld: 65 bis 100 % des vorherigen Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € im Monat. Siehe Elterngeld-Rechner.
  • Krankengeld: 70 % des Bruttoeinkommens, maximal 90 % des Nettoeinkommens, der niedrigere Wert zählt, gedeckelt bei 135,63 € pro Kalendertag. Siehe Krankengeld-Rechner.
  • Kurzarbeitergeld: 60 % (67 % mit kindergeldberechtigtem Kind im Haushalt) des ausgefallenen Nettoentgelts. Siehe Kurzarbeitergeldrechner.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich Sozialleistungen versteuern?

Das hängt von der Leistung ab. Elterngeld, Kurzarbeitergeld und Krankengeld unterliegen dem Progressionsvorbehalt und erhöhen damit den Steuersatz auf das übrige Einkommen, sind selbst aber steuerfrei. Kindergeld ist steuerfrei und unterliegt keinem Progressionsvorbehalt.

Kann ich mehrere Sozialleistungen gleichzeitig beziehen?

Ja, grundsätzlich ist eine gleichzeitige Bewilligung mehrerer Leistungen möglich, sofern die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei manchen Kombinationen (z. B. Elterngeld und ALG I) gibt es jedoch Anrechnungsregeln, die die Höhe beeinflussen.

Wo beantrage ich Sozialleistungen?

Die zuständige Stelle richtet sich nach der Leistungsart: Familienkasse (Kindergeld), Elterngeldstelle der Kommune (Elterngeld), Krankenkasse (Krankengeld), Agentur für Arbeit (ALG I, Kurzarbeitergeld) oder Jobcenter (Bürgergeld).

Was passiert, wenn ich eine Frist für den Antrag verpasse?

Bei den meisten Leistungen gilt eine rückwirkende Antragsfrist von drei bis zwölf Monaten, abhängig von der Leistungsart. Bei Elterngeld gilt beispielsweise eine dreimonatige Rückwirkungsfrist ab Antragstellung.

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